Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft am Donnerstag (9.00 Uhr), ob Mieter dauerhaft an einen vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss für Fernsehen und Radio gebunden werden dürfen. Die Vivawest Wohnen GmbH, einer der größten Wohnungsvermieter in Nordrhein-Westfalen, hat etwa 108.000 ihrer 120.000 Mietwohnungen an das Kabelnetz angeschlossen. Die Kosten werden als Betriebskosten an die Mieter weitergegeben, eine Möglichkeit zur Kündigung besteht nicht. (Az: I ZR 106/20)
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hält dies für unzulässig. Die kostenpflichtige Bereitstellung eines Kabelanschlusses für Fernsehen oder auch Internet müsse spätestens nach einer Laufzeit von 24 Monaten kündbar sein. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.
Quelle: AFP