Der Branchenverband der Hersteller von E-Zigaretten hat seine Absicht zu einer Verfassungsbeschwerde gegen die jüngst beschlossene Ausweitung der Tabaksteuer auf seine Produkte bekräftigt. Zur Begründung verwies der Vorsitzende des Verbands, Dustin Dahlmann, in der “Welt am Sonntag” auf “Grundrechtsverstöße” in dem Gesetz, das Bundestag und Bundesrat kürzlich gebilligt hatten. Es liege ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vor, argumentierte er.
Die im Branchenverband Bündnis für tabakfreien Genuss vereinigten deutschen E-Zigaretten-Hersteller begründen ihre Position mit einer geringeren Schadwirkung von E-Zigaretten im Vergleich zu herkömmlichen. Laut Dahlmann soll beim Bundesverfassungsgericht auch erreicht werden, das Gesetz per einstweiliger Anordnung vorerst außer Vollzug zu setzen. Bundestag und Bundesrat hatten die Steuerreform Ende Juni beschlossen. Sie soll ab 2022 greifen.
Das Gesetz legt neben einer allgemeinen stufenweisen Erhöhung der Tabaksteuern über einen Zeitraum von fünf Jahren erstmals auch fest, dass Flüssigkeiten für E-Zigaretten und Tabakerhitzer sowie Wasserpfeifentabak künftig mit der Tabaksteuer belegt werden. Für sie muss bislang nur die übliche Umsatzsteuer entrichtet werden.
Quelle: AFP