Weitere Lockerungen der Corona-Restriktionen in Österreich

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In Österreich sind weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Kraft getreten. Seit Donnerstag dürfen wegen des Wegfalls der Sperrstunde Diskotheken und Clubs nach mehr als einem Jahr Zwangspause wieder öffnen. Voraussetzung für einen Besuch ist der sogenannte 3-G-Nachweis, also der Nachweis über eine Corona-Impfung, einen Negativ-Test oder eine Genesung von einer Corona-Infektion.

Die Maskenpflicht wird auf Bereiche eingeschränkt, in denen kein 3-G-Nachweis eingefordert wird. Das gilt etwa für öffentliche Verkehrsmittel, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen, Ämter und den Handel. Dort gelten seit Donnerstag keine Kunden-Obergrenzen mehr. Auch bei Veranstaltungen wurden nach Angaben der österreichischen Nachrichtenagentur APA die Besucherlimits aufgehoben.

In der Hauptstadt Wien gelten laut APA allerdings strengere Regeln. Selbsttests würden dort nicht mehr anerkannt, auch nicht diejenigen, die in Lokalen an Ort und Stelle angeboten werden. In Wiener Krankenhäusern dürfen Patienten den Angaben zufolge weiterhin nur einen Besucher pro Tag empfangen.

Im Urlaubsland Österreich waren am 19. Mai nach monatelangem Corona-Lockdown Cafés, Bars und Restaurants, aber auch Hotels und Kultureinrichtungen wieder geöffnet worden. Auch hier wird der 3-G-Nachweis verlangt, Museen sind von dieser Auflage ausgenommen.

Quelle: AFP

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