Zum Beginn eines Prozesses um ein aus einer Berliner Grundschule gestohlenes Kunstwerk in Form eines Nests aus Gold hat der Angeklagte geschwiegen. Sein Mandant wolle sich nicht äußern, sagte der Anwalt des 20-jährigen Munyr K. F. am Montag vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten. Die Staatsanwaltschaft wirft F. Diebstahl in besonders schwerem Fall, Einbruchsdiebstahl und Diebstahl mit Waffen vor.
Der Angeklagte soll in der Nacht zum 15. Mai 2019 gemeinsam mit mindestens einem unbekannten Mittäter durch ein Fenster in eine Grundschule im Berliner Ortsteil Biesdorf eingebrochen sein und aus dem Foyer das dort ausgestellte Kunstwerk Goldnest gestohlen haben. Um an das Exponat zu gelangen, sollen die Täter mit einer Glassäge die schussfeste Vitrine zerstört haben, in der das Stück aufbewahrt war.
Das 28.000 Euro teure Kunstwerk aus Feingold soll bei der Tat teilweise beschädigt worden sein, weshalb F. auch gemeinschädliche Sachbeschädigung zur Last gelegt wird. Das Kunstwerk war seit November 2018 in der Schule ausgestellt. Vor dem Diebstahl war bereits zweimal versucht worden, das goldene Nest zu stehlen. Nach dem Diebstahl stand auch eine Großfamilie aus dem Berliner Clanmilieu im Visier der Ermittler.
Nach der Anklageverlesung wurden am Montag zehn Polizeibeamte als Zeugen angehört. In den ersten beiden Befragungen ging es um Videoaufnahmen einer Kamera, die an der Decke des Schulfoyers angebracht war. Laut den Zeugen ist auf den Aufnahmen zu sehen, wie zwei Täter mit einer Axt, einem Vorschlaghammer und einer Säge versuchen, gewaltsam die Vitrine zu öffnen. Zumindest einer der Täter trug den Aussagen zufolge dabei Arbeitshandschuhe.
Thema der weiteren Befragungen waren am Tatort gesicherte DNA-Spuren und zwei Observationen im Vorfeld der Tat. Laut Aussage eines Polizeibeamten wurde der Angeklagte dabei beobachtet, wie er wenige Tage vor der Tat zur besagten Grundschule lief und dort von außen in das Foyer schaute, in dem das Goldnest ausgestellt war.
Laut einer zweiten Observation wurde der Angeklagte außerdem am Tag vor der Tat dabei beobachtet, wie er in einen Baumarkt ging. Nach Polizeiermittlungen habe er dort Arbeitshandschuhe und eine Spraydose mit schwarzer Farbe gekauft. Schwarze Farbreste fanden die Ermittler an der Videokamera.
Der Verteidiger zweifelte die Rechtmäßigkeit der beiden Observationen an. Er merkte außerdem an, dass niemand genau beobachtet habe, was der Angeklagte im Baumarkt kaufte. Die Frage des Vorsitzenden Richters, ob eine Einlassung seines Mandaten kommen werde, verneinte der Anwalt: “Nein, vorläufig nicht.”
Die Verhandlung wird am 12. Juli fortgesetzt. Dann sollen weitere Zeugen befragt werden – unter anderem eine Forensikerin zu den am Tatort gesicherten DNA-Spuren.
Quelle: AFP