EU setzt umfassende Wirtschaftssanktionen gegen Belarus in Kraft

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Als Reaktion auf die erzwungene Landung eines Ryanair-Flugzeuges und die Unterdrückung der Opposition hat die EU am Donnerstag umfassende Wirtschaftssanktionen gegen Belarus in Kraft gesetzt. Wie der EU-Rat mitteilte, beinhalten sie unter anderem ein Exportverbot für Überwachungstechnologie sowie Beschränkungen im Handel mit Ölprodukten und Kalisalz, das zur Düngemittelherstellung verwendet wird. Außerdem wird der Zugang von Belarus zu Finanzdienstleistungen in der EU stark eingeschränkt.

Die EU-Staaten reagierten damit “auf die Eskalation schwerer Menschenrechtsverletzungen in Belarus und die gewaltsame Unterdrückung der Zivilgesellschaft, der demokratischen Opposition und von Journalisten”, erklärte der EU-Rat. Zudem seien die Sanktionen Folge der erzwungenen Landung eines Ryanair-Flugzeuges Ende Mai in Minsk, bei welcher der regierungskritische Blogger Roman Protassewitsch und seine aus Russland stammende Freundin Sofia Sapega festgenommen wurden.

Die EU-Staaten haben deshalb bereits ein Flugverbot für Maschinen aus Belarus beschlossen. Mit den Wirtschaftssanktionen setzte die EU nun einen Beschluss des EU-Gipfels von Ende Mai um. 

Seit der umstrittenen Präsidentschaftswahl vom August vergangenen Jahres und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Opposition hat die EU bereits Sanktionen gegen 166 Verantwortliche verhängt, darunter der seit 1994 regierende Präsident Alexander Lukaschenko. Auch 15 Unternehmen und Einrichtungen befanden sich bereits auf der EU-Sanktionsliste.

Die Wirtschaftssanktionen sollen laut Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) dazu beitragen, “dass dieses Regime finanziell ausgetrocknet wird”. Die EU schränkt dabei nun auch die Ausfuhr von Gütern ein, die für die Herstellung von Tabakprodukten verwendet werden können. Im Finanzbereich wird auch die Bereitstellung von Versicherungen und Rückversicherungen für die belarussische Regierung und Behörden verboten. 

Darüber hinaus stellt die Europäische Investitionsbank (EIB) jegliche Zahlungen an Minsk ein. Wie der EU-Rat weiter erklärte, werden die Mitgliedstaaten zudem aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass multilaterale Entwicklungsbanken ihr Engagement in Belarus begrenzen.

Bei der Überwachungstechnologie verbietet die EU die Ausfuhr von Technologie oder Software, “die in erster Linie für die Überwachung oder das Abhören des Internets und der Telefonkommunikation bestimmt sind”. Auch sogenannte Dual-use-Güter, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke eingesetzt werden können, dürfen nicht mehr exportiert werden.

Quelle: AFP

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