Wer sich einer antisemitischen Straftat schuldig gemacht hat, kann künftig nicht mehr die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen. Dies gilt unabhängig von der Höhe der Strafe, wie die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ute Vogt, der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag sagte. Die Neuregelung soll am frühen Freitagmorgen im Zuge einer Mammutsitzung des Bundestages ebenso wie weitere innen- und rechtspolitische Vorhaben der Koalition verabschiedet werden.
“Bei unserem Änderungsantrag geht es darum klarzustellen, dass Menschen, die wegen einer antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder menschenverachtenden Tat verurteilt wurden, nicht eingebürgert werden”, sagte Vogt. Das gelte unabhängig von der Höhe der Strafe. “Damit setzen wir ein wichtiges Zeichen gegen Hass und Hetze und Antisemitismus.” Die SPD habe in den Verhandlungen mit der Union eine “praktikablen Lösung” durchgesetzt.
Nach Löschung der Verurteilung aus dem Bundeszentralregister dürfe eine antisemitische Straftat der Einbürgerung aber nicht mehr entgegenstehen, sagte Vogt. “Es gilt dann ein Verwertungsverbot.” Das Staatsangehörigkeitsrecht sei “allerdings nur ein kleines Puzzlestück bei der Bekämpfung menschenfeindlicher Einstellungen”, sagte Vogt weiter. Daher sei es “mehr als scheinheilig”, wenn sich die Union erst als engagiert präsentiere, dann aber wichtige Gesetzesvorhaben wie das Wehrhafte-Demokratie-Gesetz blockiere.
Das neue Gesetz regelt auch die so genannte Wiedergutmachungseinbürgerung. Dabei geht es darum, dass Nachfahren von NS-Verfolgten künftig die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen können, auch wenn sie aufgrund früherer Regelungen darauf keinen Anspruch hatten. “Das ist eine richtig gute und längst überfällige Regelung im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts”, sagte Vogt.
Darüber hinaus soll der Bundestag am Freitagmorgen unter auch über die in der vergangenen Woche erzielten Einigungen zu den Feindeslisten, zum Stalking und zu kriminellen Handelsplattformen entscheiden. Die neuen Gesetze sollen am Freitag auch den Bundesrat passieren, um noch vor dem Ende der Legislaturperiode in Kraft treten zu können.
Quelle: AFP