Wirtschaftsverbände kritisieren das geplante Lieferkettengesetz auch weiterhin. “Unternehmen werden mit dem Gesetz dazu verpflichtet, die Herkunft jeder kleinen Schraube und jedes Bleistifts zu dokumentieren. Statt Menschenrechte zu sichern und Umweltverstöße zu verhindern, werden also vor allem Bürokraten mit Arbeit versorgt und Aktenordner gefüllt”, sagte Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, der “Bild”-Zeitung vom Freitag. Das Lieferkettengesetz sei, “man muss es in aller Deutlichkeit sagen, das dümmste Gesetz, das von der großen Koalition verabschiedet wurde”.
Zander warnte, wenn die Unionsfraktion dem Gesetz zustimme, “wird sie für viele Mittelständler zu einer unwählbaren Partei”. Auch Gerhard Handke, Hauptgeschäftsführer des Außenhandelsverbandes BGA, kritisierte den Gesetzentwurf. “Ich bin entsetzt darüber, was die große Koalition hier vorgelegt hat”, sagte er der “Bild”-Zeitung. Werde das Gesetz verabschiedet, “werden viele Firmen ihr Auslandsgeschäft aufgeben müssen – das Risiko vor Klagen und Bußgeldern wird einfach zu groß”.
Der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA), Thilo Brodtmann, nannte das Gesetz am Donnerstagabend “eine bürokratische Zumutung”. Es sei nicht eindeutig definiert, wie Unternehmen die Sorgfaltspflicht ausreichend erfüllen können. Sie müssten nun einen “enorm aufwendigen Prozess” mit umfangreichen Berichtspflichten schultern, für den sie bei nicht rechtzeitiger oder nicht richtiger Umsetzung mit hohen Bußgeldern belegt würden.
“Im Zweifelsfall werden die Unternehmen sich aus Lieferbeziehungen zurückziehen, auch wenn tatsächlich keine Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht vorliegt”, warnte Brodtmann. “Wir setzen darauf, dass der Bundestag dieses praxisferne Gesetz ablehnt und hoffen auf eine bessere europäische Lösung.”
Union und SPD hatten sich am Donnerstag nach langem Streit auf den Entwurf für das Lieferkettengesetz geeinigt. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette, es soll ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten in Deutschland gelten, ab 2024 dann auch für Firmen ab 1000 Beschäftigten.
Mit dem Gesetz drohen großen deutschen Unternehmen Millionenstrafen, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen. Die Höhe der Bußgelder orientiert sich am Vergehen sowie der Höhe des Jahresumsatzes. Firmen können außerdem vorübergehend von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Damit endet jedoch die Verantwortung der Firmen – noch einmal verdeutlicht wurde nun, dass eine zivilrechtliche Haftung ausgeschlossen ist.
Quelle: AFP