Ein neues Gesetz soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern. Der Bundesrat beschloss am Freitag das so genannte Teilhabestärkungsgesetz. Die Neuregelung soll zu Erleichterungen im Alltag und im Arbeitsleben führen. Zudem wird eine Gewaltschutzklausel im Sozialgesetzbuch verankert werden, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere gegen Frauen, in Einrichtungen zu verbessern.
Als konkrete Maßnahme sollen etwa Assistenzhunde künftig Zutritt haben zu allgemein zugänglichen Anlagen und Einrichtungen wie Geschäften – auch wenn Hunde dort sonst verboten sind. Die Neuregelung sieht weiter vor, das Budget für Ausbildung zu erweitern. Künftig sollen auch Menschen, die schon in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, über dieses Budget gefördert werden können.
Zudem sollen die Möglichkeiten der aktiven Arbeitsförderung in den Jobcentern und Arbeitsagenturen ausgebaut werden. In den Leistungskatalog zur medizinischen Rehabilitation sollen digitale Gesundheitsanwendungen neu aufgenommen werden.
Quelle: AFP