Die Städte Hamburg und Ludwigsburg in Baden-Württemberg müssen für bessere Luft sorgen. Die sogenannten Luftreinhaltepläne müssten noch einmal fortgeschrieben werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag. Dabei muss Hamburg möglicherweise auch Diesel-Fahrverbote verhängen, wenn die Stickoxid-Grenzwerte sonst nicht eingehalten werden können. (Az. 7 C 2.20 u.a.)
Geklagt hatten die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Fall von Ludwigsburg und der Stadt Kiel und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zu Hamburg. Stickoxide entstehen vor allem im Straßenverkehr und können der Gesundheit schaden. Darum gelten Grenzwerte für Tage und im Jahresmittel.
An bestimmten Messstationen in den Städten wurden die Grenzwerte jedoch überschritten. Von den Vorinstanzen waren die jeweiligen Bundesländer deswegen dazu verurteilt worden, die Luftqualität zu verbessern und teils Beschränkungen für Diesel-Fahrzeuge zu verhängen. Gegen die Urteile zogen die Städte und Länder vor das Bundesverwaltungsgericht.
Dieses entschied nun für jede der drei Städte anders. Im Fall von Hamburg bestätigte es die vorherige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts weitgehend. Demnach muss Hamburg Diesel-Beschränkungen in den Blick nehmen. Ob sie erforderlich würden, hänge von den aktuellen Prognosen ab, so das Gericht. Die bisherigen Prognosen zu Stickoxiden seien fehlerhaft, weil der Pendlerverkehr nicht ausreichend eingerechnet sei.
Zudem bestätigte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Messwerte in anderthalb Metern Höhe entscheidend seien – nicht in vier Metern Höhe, wie die Stadt argumentierte. Eine vom Oberverwaltungsgericht geforderte zweite Planungsstufe für den Fall, dass sich die Werte schlechter entwickelten als gedacht, hielten die Leipziger Richterinnen und Richter dagegen rechtlich nicht für geboten.
Auch im Fall Ludwigsburg entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Luftqualität verbessert werden müsse. Die Vorinstanz, der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, habe die Prognose der Stadt zu Recht beanstandet. Diesel-Fahrverbote hält das Bundesverwaltungsgericht hier aber für unverhältnismäßig, wenn der Grenzwert bereits im Folgejahr eingehalten werde.
Im Fall von Kiel muss das Oberverwaltungsgericht in Schleswig erneut urteilen. Es müsse dabei ein vorgelegtes Gutachten zu Luftfiltern berücksichtigen, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
In einer ersten Reaktion teilte Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH, mit: “Das ist ein guter Tag für die saubere Luft und die Menschen in Ludwigsburg, Kiel und Hamburg.” Anstatt saubere Luft “durch ehrliche Maßnahmen sicherzustellen”, versuchten ausgerechnet grüne Landesminister in Ludwigsburg und Kiel, Stickstoffdioxid nur direkt neben Messsensoren durch “absurde Luftstaubsauger” zu reinigen. “Und erneut benötigten wir Gerichtsentscheidungen, um die Einhaltung von Umweltvorschriften durchzusetzen”, erklärte Resch.
Quelle: AFP