Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Diesel-Fahrverbote in drei Städten

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Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet am Freitag (10.30 Uhr) in Leipzig über mögliche Diesel-Fahrverbote in drei Städten. Geklagt haben ursprünglich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zu den Orten Hamburg, Kiel und Ludwigsburg. Von den Vorinstanzen waren die jeweiligen Bundesländer dazu verurteilt worden, die Pläne zu verbessern und auch Fahrverbote zu verhängen, um die Belastung mit Stickstoffdioxid zu senken. (Az. 7 C 2.20)

Dagegen zogen die Hansestadt Hamburg, die Länder Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg und die Städte Kiel und Ludwigsburg vor das Bundesverwaltungsgericht. Stickstoffdioxid entsteht unter anderem im Straßenverkehr und kann der Gesundheit schaden. Darum gelten in Europa Grenzwerte, die nur an wenigen Tagen im Jahr überschritten werden dürfen. Die Verhandlung in Leipzig fand am Mittwoch statt.

Quelle: AFP

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