Die EU hat ihre Sanktionen gegen die Regierung von Syriens Machthaber Baschar al-Assad um ein weiteres Jahr verlängert. Die Strafmaßnahmen “gegen das syrische Regime” und seine Unterstützer blieben bis zum 1. Juni 2022 in Kraft, teilte der Rat der Mitgliedstaaten am Donnerstag mit. Zu den Sanktionen gehören ein Öl-Embargo, Beschränkungen für Investitionen und das Einfrieren von Guthaben der syrischen Zentralbank.
Darüber hinaus ist der Export von Ausrüstung und Technologie nach Syrien untersagt, die zur Unterdrückung der Bevölkerung eingesetzt werden kann. Darunter fallen auch Geräte zur Überwachung des Telefon- und Internet-Verkehrs.
Ein Waffenembargo gegen Syrien ist nicht mehr in Kraft, nachdem seine Verlängerung 2013 gescheitert war. Großbritannien und Frankreich hatten diese verhindert, um Waffen an Gegner Assads liefern zu können.
Gleichzeitig aktualisierte die EU ihre Liste mit Sanktionen gegen einzelne Vertreter der syrischen Regierung und ihre Unterstützer. Auf ihr stehen derzeit 283 Syrer. Ihnen ist die Einreise in die EU verboten, mögliche Vermögen in Europa wurden eingefroren. Darüber hinaus sind bei 70 Organisationen und Unternehmen Vermögenswerte in der EU eingefroren.
“Die EU-Sanktionen in Syrien sind so konzipiert, dass sie keine Auswirkungen auf die humanitäre Hilfe haben”, erklärte der EU-Rat. Damit sei die Lieferung “von Lebensmitteln, Medikamenten und medizinischer Ausrüstung nicht beeinträchtigt”.
Die derzeit laufende Präsidentschaftswahl in Syrien wurde in der Mitteilung nicht erwähnt. Die Außenminister Deutschlands, Frankreichs, Italiens und Großbritanniens hatten den Urnengang schon im Vorfeld in einer gemeinsamen Erklärung als “weder frei noch fair” kritisiert.
Der Syrien-Konflikt hatte im Frühjahr 2011 mit zunächst friedlichen Protesten gegen Assad begonnen. Seither wurden fast 390.000 Menschen getötet und Millionen Syrer in die Flucht getrieben.
Quelle: AFP