Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Mittwoch (10.30 Uhr) in Leipzig über die Luftreinhaltepläne in drei Städten. Geklagt haben ursprünglich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zu den Orten Hamburg, Kiel und Ludwigsburg. Von den Vorinstanzen waren die jeweiligen Bundesländer dazu verurteilt worden, die Pläne zu verbessern und teils Diesel-Fahrverbote zu verhängen, um die Belastung mit Stickstoffdioxid zu senken. (Az. 7 C 2.20)
Dagegen zogen die Hansestadt Hamburg, die Länder Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg und die Städte Kiel und Ludwigsburg vor das Bundesverwaltungsgericht. Stickstoffdioxid entsteht unter anderem im Straßenverkehr und kann der Gesundheit schaden. Darum gelten in Europa Grenzwerte, die nur an wenigen Tagen im Jahr überschritten werden dürfen.
Quelle: AFP