Das Bundeskartellamt nimmt erneut den Versandhändler Amazon ins Visier: Die Behörde leitete ein Verfahren gegen das Unternehmen ein, um dessen Marktposition zu prüfen, wie sie am Dienstag mitteilte. Grundlage dafür sind neue Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Sollte sich eine für den Wettbewerb relevante Marktposition ergeben, “könnten wir etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen von Amazon früher aufgreifen und untersagen”, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.
Seit Januar dieses Jahres gelten neue Vorschriften für Digitalkonzerne – zentraler Bestandteil ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht. Damit können Wettbewerbsbehörden nun schon früher bestimmte Verhaltensweisen der großen Technologiekonzerne untersagen und “vorbeugend einschreiten”, wie das Kartellamt ausführte. Voraussetzung dafür ist eine “überragende marktübergreifende Bedeutung” der jeweiligen Firmen für den Wettbewerb.
Das prüft das Kartellamt nun in einem ersten Schritt. Für Amazon komme eine solche Marktstellung in Betracht, teilte die Wettbewerbsbehörde mit.
Der Versandhändler selbst erklärte, Amazon werde sich “zu laufenden Verfahren nicht äußern”. Zugleich sicherte das Unternehmen zu, es werde “vollumfänglich mit dem Bundeskartellamt kooperieren”.
Derzeit laufen bereits zwei weitere Verfahren des Kartellamts gegen Amazon, die vor der Gesetzesänderung eingeleitet worden waren. Dabei geht es um den Einfluss des Unternehmens auf die Preissetzung durch Algorithmen sowie um Vereinbarungen mit Markenherstellern, die Dritthändler ausschließen.
Amazon profitiert vom Boom des Onlinehandels, den die Corona-Pandemie noch verstärkt hat. Weltweit beschäftigt der Konzern mittlerweile 1,27 Millionen Menschen (Stand Ende März). In Deutschland hat Amazon rund 23.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Quelle: AFP