Union und SPD haben sich im Grundsatz auf die Förderung von Initiativen gegen Hass und Extremismus durch den Bund geeinigt. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch die Eckpunkte für ein Demokratiefördergesetz, wie Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) am Mittwoch in Berlin sagte. Damit sollen die Initiativen anders als bisher eine dauerhafte Förderung bekommen können, bislang ist das nur projektbezogen möglich.
“Mit dem Gesetz zur Stärkung und Förderung der wehrhaften Demokratie werden wir sicherstellen, dass das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie und gegen Hass, Hetze, Gewalt und Extremismus verlässlich und nachhaltig finanziert werden kann”, sagte Giffey. “Der neu zu schaffende Förderauftrag für den Bund soll für die notwendige Planungssicherheit sorgen.”
Die beschlossenen Eckpunkte sind ein zentraler Teil der Gesamtstrategie der Bundesregierung zur Bekämpfung von Extremismus, Rassismus und Antisemitismus, die das Bundeskabinett billigte.
Da es sich nur um Eckpunkte handelt, ist äußerst ungewiss, ob die Neuregelung noch in der laufenden Legislaturperiode zustande kommt. Innerhalb der Union gab es zuletzt immer noch Bedenken gegen das Demokratiefördergesetz.
“Wesentlich für eine wehrhafte Demokratie sind engagierte Bürgerinnen und Bürger”, heißt es in dem Eckpunktepapier. Um das demokratische Engagement besser unterstützen zu können, werde eine gesetzliche Grundlage zur Verbesserung der rechtlichen und haushalterischen Rahmenbedingungen für die Förderung benötigt.
Den Initiativen, die eine Förderung beantragen, soll ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland abverlangt werden. Die Zuwendungsempfänger müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zudem überprüfen, ob sich die unmittelbar und mittelbar geförderten Menschen und Organisationen nicht gegen die Ziele des Grundgesetzes betätigen.
Quelle: AFP