Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg verkündet am Mittwoch (11.00 Uhr) zwei Urteile zu Steuervergünstigungen für Unternehmen in Luxemburg. Im ersten Fall fordert die EU-Kommission, dass Luxemburg vom Versandhändler Amazon Steuern in Höhe von rund 250 Millionen Euro nachfordert. Mit einem sogenannten Steuervorbescheid seien dem Konzern unzulässige Vergünstigungen eingeräumt und über mehrere Jahre fast drei Viertel der Gewinne nicht besteuert worden.
Im zweiten Fall hatte das französische Energieunternehmen Engie zehn Jahre lang seine Gewinne gar nicht versteuern müssen. Auch dies wertet die EU-Kommission als unzulässige Beihilfe, Luxemburg müsse hier 120 Millionen Euro nachfordern. (Az: T 318/18 sowie T 516/18 und T 525/18)
Quelle: AFP