Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll der Rechtsextremismus in Deutschland mit Prävention, Strafverfolgung und mehr bürgerschaftlichem Engagements bekämpft werden. Dies sieht der Abschlussbericht des Kabinettsausschusses zum Rechtsextremismus vor, den die Regierung am Mittwoch gebilligt hat. “Wir haben ein solides Fundament geschaffen, auf dem die nächste Regierung aufbauen kann”, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Ein zentrales Element des Katalogs ist das Gesetzesvorhaben zur Demokratieförderung.
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören zudem die personelle Aufstockung der Sicherheitsbehörden, eine Verschärfung des Waffenrechts, ein Strafgesetz gegen die Verbreitung von Feindeslisten, eine wissenschaftlichen Studie über Rassismus in der Gesellschaft und die Unterstützung von Opfern und deren Angehörigen. “Wir alle ziehen an einem Strang: Sicherheitsbehörden, Zivilgesellschaft und Politik”, erklärte Seehofer.
Mit dem von Seehofer und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vorgeschlagenen Gesetz zur Demokratieförderung soll der Bund in die Lage versetzt werden, Initiativen gegen Rechts dauerhaft zu unterstützen – bislang ist dies nur projektbezogen möglich.
“Mit dem Gesetz zur Stärkung und Förderung der wehrhaften Demokratie werden wir sicherstellen, dass das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie und gegen Hass, Hetze, Gewalt und Extremismus verlässlich und nachhaltig finanziert werden kann”, sagte Giffey. “Der neu zu schaffende Förderauftrag für den Bund soll für die notwendige Planungssicherheit sorgen.”
Da es sich nur um Eckpunkte handelt, ist äußerst ungewiss, ob die Neuregelung noch in der laufenden Legislaturperiode zustande kommt. Innerhalb der Union gab es zuletzt immer noch Bedenken gegen das Demokratiefördergesetz.
Den Initiativen, die eine Förderung beantragen, soll den Eckpunkten zufolge ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik abverlangt werden. Die Zuwendungsempfänger müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zudem überprüfen, ob sich die unmittelbar und mittelbar geförderten Menschen und Organisationen nicht gegen die Ziele des Grundgesetzes betätigen.
Nach den Worten von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) soll zudem ein neuer Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung geschaffen werden. Oft richteten sich Hass-Nachrichten direkt an Betroffene – per Nachrichten, Mails und Briefen. Mitglieder jüdischer und muslimischer Gemeinden werden verhöhnt und verächtlich gemacht. Mangels Öffentlichkeit gelte dies dann aber nicht als Volksverhetzung. “Genau hier greift die neue Strafvorschrift ein und sorgt für einen umfassenden strafrechtlichen Schutz der Betroffenen, deren Menschenwürde angegriffen wird.”
Der Kabinettsausschuss zum Rechtsextremismus war nach dem Mord an dem Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und den Anschlägen von Hanau eingerichtet worden. Mit dem jetzt vorgelegten Abschlussbericht beendet das Gremium seine Tätigkeit.
Quelle: AFP