Bundesverfassungsgericht entscheidet zu Steuern im Erbbaurecht

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Dienstag (9.30 Uhr) einen Beschluss zum Erbbaurecht. Der hier fällige Erbbauzins konnte früher für mehrere Jahre vorab bezahlt und dann auch sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Seit 2014 gilt dies nicht mehr, die Zahlungen werden steuerlich nun auf mehrere Jahre verteilt. (Az: 2 BvL 1/11)

Die entsprechende Neuregelung wurde allerdings erst im Oktober 2014 rückwirkend zum Jahresbeginn beschlossen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München sah darin eine verfassungswidrige Rückwirkung und legte daher einen Streit dem Bundesverfassungsgericht vor. 

Quelle: AFP

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