Bundesgerichtshof entscheidet über Widerruf eines Partnervermittlungsvertrags

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (10.00 Uhr) im Rechtsstreit zwischen einer Partnervermittlungsagentur und einer Kundin. Diese hatte einen Vertrag unterschrieben, der ihr 21 Partnervorschläge garantierte. Sie kündigte wenige Tage später, nachdem sie drei Kontakte bekommen hatte. (Az. III ZR 169/20)

Die Agentur schickte nach Erhalt der Kündigung sofort 17 weitere Vorschläge. Das Oberlandesgericht Köln sprach der Kundin die Erstattung eines Großteils ihrer Gebühren zu. Ein Widerruf sei möglich, da die Dienstleistung nicht vollständig erbracht worden sei. Dagegen legte die Agentur beim BGH Revision ein, der nun entscheidet.

Quelle: AFP

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