Amsterdamer Gericht verfügt Überstellung von Reemtsma-Entführer nach Deutschland

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Der Reemtsma-Entführer Thomas Drach wird nach Deutschland ausgeliefert. Das entschied am Dienstag ein Gericht in Amsterdam. Die Kölner Staatsanwaltschaft will dem 60-jährigen Drach nun wegen dreier bewaffneter Überfälle auf Geldtransporter in den Jahren 2018 und 2019 den Prozess machen. Die Überfälle soll Drach mit weiteren Tätern in Köln-Godorf, am Flughafen Köln/Bonn und in Frankfurt am Main verübt haben.

Die Strafverfolger in Köln legen Drach deswegen gemeinschaftlichen schweren Raub in drei Fällen sowie einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last – den Überfall am Kölner Airport soll er mit einem Maschinengewehr begangen haben. Zwei Geldboten wurden bei diesem Überfall und der Tat in Frankfurt durch Schüsse schwer verletzt.

Im Zusammenhang mit zwei der drei Gewalttaten wurde zuletzt auch ein mutmaßlicher Komplize Drachs in den Niederlanden festgenommen. Bei allen drei Raubüberfällen waren die Täter mit in den Niederlanden gestohlenen und mit falschen Kennzeichen ausgestatteten Autos geflüchtet, hatten diese unweit der Tatorte angezündet und die Flucht mit anderen Fahrzeugen fortgesetzt.

Nach dem Raubüberfall am Flughafen Köln/Bonn fanden die Ermittler die Tatwaffe, ein Kalaschnikow-Sturmgewehr AK-47, in dem vollständig ausgebrannten Auto. Durch die Auswertung der Videoaufzeichnungen zu dem Überfall am Flughafen Köln/Bonn und anschließende teils verdeckte Ermittlungen gelang es den Strafverfolgern, einen Fluchtwagen zu identifizieren und zu beschlagnahmen.

Drachs Name ist untrennbar mit der Entführung des Mäzens Jan Philipp Reemtsma vor einem Vierteljahrhundert verbunden – einem der spektakulärsten Kriminalfälle der deutschen Nachkriegsgeschichte. Wegen der Reemtsma-Entführung wurde Drach im Jahr 2000 zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Im Oktober 2013 wurde er entlassen.

Die Entführer um Drach hatten den Erben der Tabakdynastie am 25. März 1996 in ihre Gewalt gebracht und ihn 33 Tage lang angekettet im Keller eines Landhauses bei Bremen gefangen gehalten. Am 26. April 1996 kam Reemtsma gegen Zahlung eines Lösegelds in zweistelliger Millionenhöhe frei.

Quelle: AFP

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