Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind bis Donnerstagnachmittag 202 Verfahren wegen der Bundesnotbremse eingereicht worden. Die Verfassungsbeschwerden und Eilanträge richteten sich vor allem gegen die Ausgangsbeschränkungen auch im Zusammenhang mit Kontaktbeschränkungen, teilweise aber auch gegen das ganze Gesetz, bestätigte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe über die neue Zahl berichtet.
Der Professor für öffentliches Recht an der Universität Augsburg, Josef Franz Lindner, sagte den Zeitungen, dass er gute Erfolgschancen für die Beschwerden sehe. “Maßnahmen wie die Ausgangssperre, die auf einer fragwürdigen Inzidenzzahl basiert und keine Ausnahmeregelung für geimpfte oder genesene Personen beinhaltet, sind klar unverhältnismäßig und eine eklatante Verletzung der Grundrechte”, sagte er. Er rechne damit, dass das Bundesverfassungsgericht schon in den kommenden zwei bis drei Wochen darüber entscheide, ob Teile der Notbremse vorläufig ausgesetzt werden müssten.
Quelle: AFP