Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über die Aberkennung von Führerscheinen nach Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Im ersten Fall geht es um einen Deutschen, dem nach einer Trunkenheitsfahrt das Recht aberkannt wurde, mit seiner spanischen Fahrerlaubnis in Deutschland zu fahren. Im zweiten Fall geht es um einen Österreicher, der nach einer Fahrt unter Cannabiseinfluss nicht mehr mit seinem österreichischen Führerschein in Deutschland fahren darf. (Az. C-47/20 und C-56/20)
Der Österreicher soll nun seinen Führerschein den deutschen Behörden vorlegen, damit diese einen Sperrvermerk eintragen können. Darum klagte er gegen die Stadt Pforzheim. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Im ersten Fall wurde der Führerschein des Deutschen nach der Trunkenheitsfahrt von den spanischen Behörden erneuert. Er klagt nun gegen die Stadt Karlsruhe auf Anerkennung des Dokuments. Das Bundesverwaltungsgericht legte dem EuGH die Frage vor.
Quelle: AFP