Bundesrat macht Weg für bundeseinheitliche Notbremse frei

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Die bundeseinheitliche Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann aktiviert werden: Nach dem Bundestag passierte die Neuregelung trotz erheblicher Kritik aus den Ländern am Donnerstag auch den Bundesrat. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte, die Erfahrungen der Länder hätten stärker in das Gesetz einfließen sollen. Bundesratspräsident Reiner Haseloff (CDU) sprach von einem “Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland”. 

Müller verwies darauf, dass es bereits umfangreiche Maßnahmen in den Ländern gebe, wo angepasst an die Situation vor Ort gehandelt werde. Die jetzt vom Bund beschlossenen Regelungen bezeichnete er als zum Teil untauglich. Die für Schulschließungen festgelegte Grenze von einer 165er-Inzidenz “löst es weder in die eine noch die andere Richtung”. 

Müller zeigte sich zudem über Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) “verärgert”. Sie habe eine bundeseinheitliche Regelung in einer Talkshow angekündigt – dann sei im Kanzleramt offenbar erst einmal zwei Wochen nachgedacht werden. 

Haseloff nannte “Entstehung, Ausgestaltung und Ergebnis unbefriedigend”. Es stelle sich die Frage, “worin der Mehrwert dieses Gesetzes für die Menschen in Deutschland liegt”, erklärte er. Vieles, was Länder im Testmodus ausprobiert hätten, sei jetzt ausgeschlossen.

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) kritisierte ebenso wie Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) die nächtliche Ausgangssperre. Deren Verfassungsmäßigkeit stehe in Frage, sagte er. “Für den Infektionsschutz ist das kein großer Wurf”, sagte er.

Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sagte, vieles könne besser vor Ort entschieden werden. Er verwies darauf, dass das Infektionsgeschehen teilweise diffus, manchmal aber auch in Clustern verlaufe. Er kritisierte zudem, dass der Inzidenzwert der alleinige Maßstab für die Maßnahmen sei.

Thüringens Regierungschef Bodo Ramelow (Linke) zeigte sich verärgert darüber, dass es seit einiger Zeit keine Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin gebe. Er müsse nunmehr Talkshows schauen, “um vielleicht zu erfahren, was von mir erwartet wird”.

Demgegenüber verteidigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Neuregelung. Die Inzidenzwert müsse gesenkt werden, um das Gesundheitswesen zu entlasten, sagte er vor der Länderkammer. Die privaten Kontakte seien dabei der schwerste Bereich 

Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes ist ein Einspruchsgesetz, zu dem die Länderkammer nicht aktiv zustimmen muss, um es in Kraft treten zu lassen. Sie hätte dafür mit Mehrheit den Vermittlungsausschuss anrufen müssen, was am Donnerstag aber nicht geschah. 

Nunmehr muss es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zugeleitet werden, der es ausfertigen muss. Es kann dann kommende Woche in Kraft treten.

Die Neuregelung sieht neben der Ausgangssperre zwischen 22.00 Uhr und 05.00 morgens bundeseinheitliche Regeln auch zu Kontaktbeschränkungen sowie der Schließung von Geschäften und Schulen vor. Die meisten Maßnahmen sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gelten, Schulen müssen ab einer Inzidenz von 165 schließen.

Gegen das neue Infektionsschutzgesetz wurde umgehen in Karlsruhe eingelegt. Der Rechtsanwalt Claus Pinkerneil bestätigte am Donnerstag auf Anfrage, dass er sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt habe. Auch die FDP, die Freien Wähler und die Gesellschaft für Freiheitsrechte wollen gegen das Gesetz klagen.

Pinkerneil sagte, er habe erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Sein Hauptanstoß sei die Tatsache gewesen, dass sich die Neuregelung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entziehe. Es bleibe nur die Verfassungsbeschwerde.

Quelle: AFP

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