Einen Tag nach dem Bundestag berät am Donnerstag (11.00 Uhr) der Bundesrat in einer Sondersitzung über die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes. Aktiv zustimmen muss die Länderkammer aber nicht. Sie müsste einen Einspruch beschließen, um das Gesetz aufzuhalten. Das ist aber nicht zu erwarten. Hat das Gesetz den Bundesrat passiert, wird es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zugeleitet, der es ausfertigen muss. Es könnte dann kommende Woche in Kraft treten.
Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sieht bundeseinheitliche Regeln zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren sowie der Schließung von Geschäften und Schulen vor. Die meisten Maßnahmen sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gelten, Schulen müssen ab einer Inzidenz von 165 schließen.
Quelle: AFP