Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) einen Rechtsstreit zwischen einer Partnervermittlungsagentur und einer Kundin. Diese hatte einen Vertrag unterschrieben, der ihr 21 Partnervorschläge garantierte. Sie kündigte wenige Tage später, nachdem sie drei Kontakte bekommen hatte, die ihr nicht gefielen. (Az. III ZR 169/20)
Sofort danach schickte ihr die Agentur noch 17 Kontakte. Die Frau klagte auf Rückzahlung ihrer Gebühr von mehr als 8300 Euro. Das Landgericht Aachen wies ihre Klage ab, das Oberlandesgericht Köln verurteilte die Agentur in der Berufung zur Zahlung von 7000 Euro. Dagegen legte die Firma beim BGH Revision ein.
Strittig ist unter anderem die Gültigkeit eines Kündigungsausschlusses, den die Kundin unterschrieben hatte. Die Agentur argumentiert auch, dass sie die vereinbarte Hauptleistung, nämlich die Erstellung eines Partnerdepots, erbracht habe – das Widerrufsrecht sei darum erloschen.
Quelle: AFP