Die AfD-Bundestagsfraktion will beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erreichen, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das deutsche Ratifizierungsgesetz zum europäischen Corona-Hilfsfonds vorerst nicht unterzeichnet. Erst am Mittwoch wies das Gericht einen Eilantrag des “Bündnis Bürgerwille” gegen das Gesetz ab. Der Eilantrag der AfD habe sich damit jedoch noch nicht erledigt, teilte die Fraktion am Donnerstag mit.
Die EU-Kommission will für die Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie bis zu 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufnehmen, die über Zuschüsse und Kredite verteilt werden sollen. Der sogenannte Eigenmittelbeschluss, der die Kommission zu diesem Vorgehen ermächtigt, muss von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.
Bundestag und Bundesrat stimmten am 25. und 26. März zu. Daraufhin zog das “Bündnis Bürgerwille” nach Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht erließ einen Hängebeschluss, der Steinmeier die Ausfertigung des Gesetzes bis zur Entscheidung über den Eilantrag verbot. Mit der Entscheidung vom Mittwoch wurde er dann hinfällig.
Die AfD-Fraktion habe nun ebenfalls einen solchen Hängebeschluss beantragt, teilte sie mit. Es sei eine “erneute Maßnahme des Gerichts erforderlich, um unseren Anspruch auf Rechtsschutz nicht leerlaufen zu lassen”, erklärten der haushaltspolitische Sprecher Peter Boehringer und der finanzpolitische Sprecher Albrecht Glaser. Sie hätten Steinmeier gebeten, mit der Unterzeichnung bis zur Gerichtsentscheidung über diesen Antrag zu warten.
Auch über die Verfassungsbeschwerde des “Bündnis Bürgerwille” ist in Karlsruhe noch nicht abschließend entschieden. Das Gericht prüft noch, ob die Regelung dem Grundgesetz widerspricht.
Quelle: AFP