Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) in zwei Fällen mit der richterlichen Unabhängigkeit in Polen. In beiden Fällen geht es darum, ob ein Richter am Obersten Gericht tatsächlich als solcher gelten kann. Der zuständige Generalanwalt Evgeni Tanchev legt seine Schlussanträge vor. (Az. C-487/19 und C-508/19)
Im ersten Fall beanstandet ein Bezirksrichter seine Versetzung. Ein Richter am Obersten Gericht beschloss im Alleingang, seine Beschwerde gegen die Besetzung des Gerichts zu verwerfen. Im zweiten Fall beanstandet eine Amtsrichterin eine Anordnung, mit der ein Richter des Obersten Gerichts ein für sie zuständiges Disziplinargericht bestimmte. Gegen die Berufung beider Richter, die die jeweilige Entscheidung fällten, wurde zuvor beim polnischen Oberverwaltungsgericht Klage oder Beschwerde eingelegt. Die Frage ist jeweils, ob das Verfahren rechtlich korrekt ablief.
Quelle: AFP