Der Finanzausschuss des Bundestages hat strengere Regeln für die Steuererhebung beim Kauf von Immobilien und Grundstücken beschlossen. Die Fraktionen von Union und SPD vereinbarten am Mittwoch die Begrenzung sogenannter Share Deals, mit denen vor allem Immobilienkonzerne die Grunderwerbsteuer seit Jahren umgehen. Die Grunderwerbsteuer beträgt bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises.
Bei den Share Deals erwirbt der Käufer nicht direkt ein Grundstück oder Gebäude, sondern er kauft sich die Anteile einer Firma, der dies gehört. Dabei musste er bislang keine Grunderwerbsteuer zahlen, solange er weniger als 95 Prozent dieser Firma übernimmt. Die restlichen fünf Prozent konnte er nach fünf Jahren ebenfalls übernehmen, ohne dass die Steuer fällig wird.
Diese Möglichkeit sei einem “privaten Hauskäufer, der die Grunderwerbsteuer zahlen muss, nicht erklärbar”, sagte dazu die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann (CDU). Mit dem Beschluss des Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes werde diese Umgehung der Steuer durch “findige Erwerber” umgangen.
Konkret ist nun vorgesehen, dass die steuerauslösende Grenze von 95 auf 90 Prozent sinkt. Außerdem soll die Frist zur Übernahme der restlichen Anteile auf zehn Jahre ausgeweitet werden.
Auch die SPD sprach von einem “wichtigen Erfolg im Kampf gegen Steuervermeidung”. Demnach gab es in der Koalition jedoch Uneinigkeit über die Grenze der Anteile – die SPD habe im parlamentarischen Verfahren gefordert, dass Share Deals bereits beim Erwerb von 75 Prozent der Gesellschaftsanteile der Grunderwerbsteuer unterliegen, erklärte Finanzexpertin Cansel Kiziltepe. Dies habe die Union aber abgelehnt.
Die Union wiederum kritisierte, dass keine Einigung auf einen Freibetrag für den Ersterwerb der selbstgenutzten Wohnimmobilie gelang. So hätte “Arbeitnehmern und jungen Familien” der Traum vom Eigenheim erleichtert werden können.
Quelle: AFP