Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat für Donnerstag eine Entscheidung zum Berliner Mietendeckel angekündigt. 284 Bundestagsabgeordnete von Union und FDP hatten im Mai 2020 einen sogenannten Normenkontrollantrag eingereicht. Aus ihrer Sicht überschreitet das Land Berlin mit der Regelung seine Gesetzgebungsbefugnisse. (Az. 2 BvF 1/20 u.a.)
Der erste Teil des Mietendeckels trat Ende Februar 2020 in Kraft. Damit wurden die Mieten für knapp 1,5 Millionen Wohnungen rückwirkend für fünf Jahre auf den Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren. Zudem wurden Mietobergrenzen eingeführt, gestaffelt nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung. Ausgenommen sind nur Neubauwohnungen, die ab 2014 bezugsfertig wurden.
Ende 2020 trat der zweite Teil des Deckels in Kraft. Seitdem müssen “überhöhte” Mieten abgesenkt werden, die die gesetzlich festgelegte Obergrenze um mehr als 20 Prozent überschreiten.
Der Mietendeckel ist seit seiner Verabschiedung politisch und juristisch umstritten. Die in Berlin regierende rot-rot-grüne Koalition will mit dem Instrument unter anderem erreichen, dass Niedrigverdiener nicht aus der Stadt verdrängt werden. Gegner argumentieren, dass die Altersvorsorge von Kleinvermietern gefährdet sei und Vermieter zukünftig Sanierungen vermeiden würden.
Quelle: AFP