Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat Kritik an den vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes geäußert. “Als Bundesratspräsident sehe ich es als höchst kritisch an, dass dieses Bundesgesetz nur ein Einspruchsgesetz sein soll und kein Zustimmungsgesetz”, sagte Haseloff am Dienstag in Magdeburg. Dadurch seien viele Dinge “nicht ausreichend geklärt”, und es werde “auch mit unscharfen juristischen Formulierungen gearbeitet”.
Letztlich müssten die Länder dann wieder mit ihrer Verwaltung zum Beispiel arbeitsrechtliche Dinge klären. Es sei “alles im Ungefähren gelassen”, was arbeitsrechtliche Konsequenzen etwa für diejenigen angehe, die sich in Schule oder Wirtschaft der Testpflicht entzögen.
Auch gebe es durch den Entwurf “neue Unschärfen”, etwa durch die geplante Trennung zwischen Bau- und Gartenmärkten. Während bei einer Inzidenz über 100 Baumärkte schließen müssten, gelte dies nicht für Gartenmärkte.
Skeptisch sieht Haseloff auch die geplante Schließung von Schulen ab einem Inzidenzwert von 200 in den Landkreisen und Städten. Wenn damit die regelmäßige Testung der Schüler entfalle, gebe es keine Kontrolle mehr, wie sich die Infektionsketten in den betreffenden Haushalten entwickelten, warnte er.
Ausgangssperren lehnt Haseloff ab. Eine flächendeckende undifferenzierte Maßnahme, die nichts bringe, “verschleudert Ressourcen” etwa bei der Akzeptanz von anderen Maßnahmen, kritisierte der Ministerpräsident.
Auch Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte sich zuvor gegen harte Ausgangssperren gewandt. “Abends allein oder zu zweit spazieren zu gehen ist keine große Gefahr, anders als sich in den Innenräumen aufzuhalten”, sagte er am Montagabend im Rundfunk Berlin-Brandenburg. Es sei zwar richtig, bundeseinheitliche Regelungen zu finden. Diese müssten jedoch Länder mit hoher und mit niedriger Inzidenz gleichermaßen einbinden, forderte Müller.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht erstmals eine bundeseinheitliche Notbremse vor, die ab einem Inzidenzwert von 100 greifen soll. Der Entwurf soll am Freitag erstmals im Bundestag beraten werden und geht dann noch in den Bundesrat. Der Bundesrat müsste einen Einspruch beschließen, um das Gesetz aufzuhalten.
Quelle: AFP