Die Bundesregierung hat die umstrittenen Regelungen zu Ausgangssperren und Schulschließungen in der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Dienstag den Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz – dieses sieht erstmals eine bundeseinheitliche Notbremse vor, die ab einem Inzidenzwert von 100 greifen soll. Kritik kam aus der Opposition und den Ländern, auch die SPD sieht Verbesserungsbedarf.
Mit dem neuen Gesetz zum Infektionsschutz sollen die Maßnahmen der Notbremse automatisch gelten, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert von Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen über 100 liegt.
Nach den Worten von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ermöglicht die geplante Neuregelung ein “stringenteres und konsequenteres” Vorgehen in der Pandemiebekämpfung. Sie diene dem “Ziel, unser ganzes Land aus dieser Phase der stetig steigenden Infektionszahlen, der sich füllenden Intensivstationen und der bestürzend hohen täglichen Zahl der Corona-Toten herauszuführen”, sagte sie
Die Maßnahmen der Notbremse gelten ab dem zweiten Tag nach dreitägigem Überschreiten der 100er-Inzidenz. Die nächtliche Ausgangssperre soll für die Zeit zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr morgens gelten. Es gibt nur wenige Ausnahmen, etwa für die Berufsausübung oder Besuche beim Arzt oder dem Tierarzt in Notfällen.
Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nach der Neuregelung zu allen Zeiten nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und ein weiterer Mensch einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.
Öffnen dürfen im Zuge der Notbremse nur noch bestimmte Geschäfte wie der Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, oder Tierbedarfs- und Gartenmärkte. Schüler und Lehrer müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal pro Woche testen lassen. Bei einem Inzidenzwert von über 200 gibt es keinen Präsenzunterricht mehr. Das Gesetz sieht auch Kita-Schließungen vor, eine Notbetreuung ist möglich.
Der Gesetzentwurf soll am Freitag erstmals im Bundestag beraten werden, und dort ebenso wie im Bundesrat kommende Woche beschlossen werden. Die Bundesregierung stuft es aber als nicht zustimmungspflichtig in der Länderkammer ein. Somit müsste der Bundesrat einen Einspruch beschließen, um das Gesetz aufzuhalten.
Dies sieht Bundesratspräsident Reiner Haseloff (CDU) kritisch. Dadurch seien viele Dinge “nicht ausreichend geklärt”, und es werde “auch mit unscharfen juristischen Formulierungen gearbeitet”, sagte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt.
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich geht nach eigenen Angaben davon aus, dass im parlamentarischen Verfahren noch “an der einen oder anderen Stelle Verbesserungen” einfließen werden. Der SPD ist etwa die Inzidenz-Regel zu starr. In Fällen, in denen der Wert in einem Landkreis oder einer Stadt mehrere Tage um den Wert 100 schwankt, könne es sinnvoll sein, von der Drei-Tage-Regelung abzuweichen, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der “Welt”. Außerdem solle stärker zwischen Drinnen und Draußen differenziert werden. Im Freien sei die Ansteckungsgefahr geringer.
FDP-Chef Christian Lindner bezeichnete das Bundesgesetz als überflüssig. Mit der Linken seien “Ausgangssperren nicht zu machen”, sagte Fraktionschef Dietmar Bartsch. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt unterstützte die Neuregelung dagegen grundsätzlich. Notwendig sei aber eigentlich ein “bundesweiter Stufenplan”.
Quelle: AFP