In der Diskussion über einen kurzen und harten Corona-Lockdown in ganz Deutschland hat der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio vor allzu scharfen Grundrechtseinschränkungen wie etwa Ausgangssperren gewarnt. “Ich habe ein ungutes Gefühl, wenn solche weitreichenden Grundrechtseinschränkungen verfügt werden”, sagte der Bonner Rechtsprofessor der Düsseldorfer “Rheinischen Post” (Donnerstagsausgabe).
Zwar dürfe der Staat “sehr weitreichend in Grundrechte eingreifen”, wenn das medizinische Versorgungssystem vor dem Kollaps stehe, sagte der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht. Zu den dann möglichen Maßnahmen gehörten auch Ausgangssperren. Doch seien dies Maßnahmen, “die man nur verhängen darf, wenn schonendere Mittel nicht mehr greifen”.
Der frühere Bundesrichter hält es auch nicht für statthaft, die Bewegungsfreiheit von Corona-Geimpften weiterhin einzuschränken: “Wenn feststeht, dass von einem Menschen keine Übertragungsgefahr ausgeht, darf er dem Grunde nach nicht mehr in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden.”
Die Forderung nach einem “kurzen, einheitlichen Lockdown” in Deutschland war vom CDU-Vorsitzenden und nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet erhoben worden. Er befürwortet einen “Brücken-Lockdown” mit verschärften Maßnahmen für die Zeit, bis Teststrategien und Impfungen sich beim Infektionsgeschehen stärker bemerkbar machen. Laschets Forderung wird im Grundsatz von der Bundesregierung unterstützt, wie Vizeregierungssprecherin Ulrike Demmer am Mittwoch deutlich machte. “Ein gemeinsames bundeseinheitliches Vorgehen wäre hier wichtig”, sagte sie.
Quelle: AFP