EU-Staatsanwaltschaft soll zum 1. Juni starten

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Nach mehr als einem halben Jahr Verzögerung soll die neue Europäische Staatsanwaltschaft zum 1. Juni starten. Leiterin Laura Kӧvesi habe der EU-Kommission mitgeteilt, dass zu diesem Zeitpunkt die Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben aufgenommen werden könnten, erklärte die Behörde am Mittwoch. Bisher sind demnach allerdings nur bei weniger als der Hälfte der teilnehmenden Mitgliedstaaten die notwendigen Staatsanwälte im Amt.

Die Behörde soll gegen Straftaten zu Lasten des EU-Haushalts vorgehen. Dabei geht es um Korruption, Geldwäsche, die Veruntreuung von EU-Geldern und um grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug. Die Behörde kann auf nationaler Ebene selbst Ermittlungen führen, die Beschlagnahme von Vermögenswerten veranlassen, Haftbefehle gegen Verantwortliche beantragen und Anklage erheben.

Die Europäische Staatsanwaltschaft sollte eigentlich schon im November starten. Dann war der März als Termin anvisiert worden, konnte aber gleichfalls nicht eingehalten werden. Denn es fehlten damals noch drei Viertel der insgesamt 140 delegierten Staatsanwälte aus den 22 Mitgliedstaaten. 

Laut Behörde sind nun 40 Staatsanwälte aus zehn Ländern ernannt. Demnach kamen am Mittwoch sieben weitere aus Bulgarien, Kroatien und Tschechien hinzu. Allerdings seien auch vier Ermittler aus Bulgarien abgelehnt worden, “weil sie nicht alle Zulassungskriterien erfüllen”.

EU-Justizkommissar Didier Reynders hatte im März gesagt, notfalls solle die Staatsanwaltschaft bis Ende Juni mit weniger Personal die Arbeit aufnehmen. Er bezeichnete den Start als “dringlich” und verwies darauf, dass sich die EU mit dem Corona-Hilfsfonds den größten Haushalt in ihrer Geschichte gegeben habe. “Wir können es uns nicht leisten, einen einzigen Euro durch Betrug zu verlieren”, sagte er.

Ernennung von Staatsanwälten gab es einem Sprecher zufolge bisher aus folgenden Staaten: Belgien (ein Staatsanwalt), Bulgarien (drei), Deutschland (elf), Estland (zwei), Kroatien (zwei), Litauen (drei), Niederlande (zwei), Rumänien (sechs), Slowakei (fünf) und Tschechien (fünf).

Zudem wurde laut Staatsanwaltschaft wurde inzwischen Personal für die Zentrale in Luxemburg eingestellt. Außerdem gebe es ein voll funktionsfähiges Fallmanagementsystem.

Fünf der 27 EU-Staaten wollen sich nicht an der Staatsanwaltschaft beteiligen: Ungarn, Polen, Irland, Schweden und Dänemark. 

Quelle: AFP

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