Die Bereitstellung von Corona-Schnelltests für in Präsenz tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt offensichtlich nur langsam voran. Laut einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung gaben nur 23 Prozent der Befragten an, dass in ihrem Betrieb alle Präsenzbeschäftigten wenigstens einmal pro Woche einen Schnelltest machen können.
Für sechs Prozent der Betroffenen wurden laut WSI zwar Schnelltests im Betrieb angeboten, jedoch nicht im vorgesehenen Umfang von mindestens einmal wöchentlich für alle. 17 Prozent gaben an, der Arbeitgeber habe die Bereitstellung von Schnelltests angekündigt, dies aber noch nicht umgesetzt.
Für 54 Prozent dagegen gebe es weder Schnelltests noch sei ein entsprechendes Angebot angekündigt. Ausgewertet wurden in der zweiten Märzhälfte 2832 Datensätzen des Portals lohnspiegel.de, das vom WSI betreut wird.
Die Angebote bleiben demnach weit hinter den noch unverbindlichen Vorgaben der Politik zurück. Damit werden rechtlich verbindliche Vorgaben wahrscheinlicher, wie sie Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für diesen Fall angekündigt hat. Das Robert-Koch-Institut (RKI) führt die aktuell hohen Infektionszahlen neben Ansteckungen in im privaten Umfeld zunehmend auch auf Begegnungen in Kitas, Schulen und Betrieb zurück.
“Corona-Schnelltests sind überall dort eine sinnvolle Ergänzung für den betrieblichen Gesundheitsschutz, wo Beschäftigte nicht von zu Hause arbeiten können”, erklärte die WSI-Expertin Elke Ahlers. “Sie können helfen, Ausbrüche am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen oder ganz zu unterbinden.” Sie verwies auch auf die bereits jetzt geltende allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Dieser sei verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen.
“Die Lage ist eindeutig: Corona-Schnelltests sind inzwischen breit verfügbar und es gibt keinen guten Grund, diese nicht auch flächendeckend einzusetzen”, betonte Ahlers. “Ein Verweis auf die Kosten taugt jedenfalls nicht als Entschuldigung – zumal diese verhältnismäßig gering sind”, hob sie hervor. Die enttäuschend geringe Umsetzungsquote zeige, dass eine verbindliche Regulierung notwendig sei. In Sachsen und Berlin gelten bereits entsprechende Vorschriften.
Quelle: AFP