Bundesgerichtshof entscheidet über Vergütung für Chefkameramann von "Das Boot"

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.30 Uhr) über eine Nachzahlung für den Chefkameramann des Erfolgsfilms “Das Boot”. Der Mann findet, dass die ursprünglich vereinbarte Pauschalvergütung von umgerechnet hunderttausend Euro in einem “auffälligen Missverhältnis” zum wirtschaftlichen Erfolg des Films stehe und dass ihm mehr Geld zustehe. 2011 erreichte er vor dem BGH, dass die mit dem Film erzielten Einnahmen offengelegt werden müssen. (Az. I ZR 9/18)

Nun klagt er gegen die Produktionsgesellschaft Bavaria Film, den Westdeutschen Rundfunk und den Videoverwerter. Das Oberlandesgericht München gab seiner Klage teilweise statt, gegen das Urteil legten sowohl der Kameramann als auch die Beklagten Revision beim BGH ein. Der Kameramann klagt in einem separaten Verfahren auch gegen die übrigen ARD-Anstalten. Diesen Fall verwies der BGH Anfang 2020 an das Berufungsgericht zurück.

Quelle: AFP

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