Ein an fortschreitendem Muskelschwund und Ateminsuffizienz leidender Niedersachse wird bei der Vergabe von Corona-Impfterminen gleichberechtigt mit Menschen aus der höchsten Prioritätsstufe berücksichtigt. Jemand mit einer solch schweren Vorerkrankung müsse wie ein über 80-Jähriger behandelt werden, teilte das Verwaltungsgericht Göttingen am Mittwoch mit. Dies erfordere auch die staatliche Fürsorgepflicht. (AZ. 4 B 48/21)
Der Mann ist pflegebedürftig und kann beim Kontakt mit Pflegekräften aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen. Darum kann es sich nicht durch Isolation vor einer Ansteckung schützen. Er wollte mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz erreichen, dass er sofort geimpft wird. Dies lehnte das Gericht ab.
Allerdings erkannte es seinen Anspruch an, in die höchste Priorisierungsstufe eingruppiert zu werden. Laut Impfreihenfolge wäre der Mann eigentlich in der zweiten Gruppe. Die ausnahmslose Zuordnung von Menschen mit Krankheiten, die einen schweren oder tödlichen Verlauf von Covid-19 erwarten ließen, in diese zweite Gruppe verstoße aber in diesem Einzelfall gegen die gesetzgeberische Wertung, hieß es vom Gericht.
Die staatliche Fürsorgepflicht schließe es aus, in der Impfreihenfolge diejenigen, die aufgrund individueller Umstände ganz konkret am wahrscheinlichsten mit dem Tod bedroht sind, hinter Menschen einzuordnen, für die das nur aufgrund abstrakter Annahmen wie beispielsweise dem Alter gelte.
Quelle: AFP