Rund neun Monate nach seiner Konstituierung ist am Mittwoch der Untersuchungsausschuss zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke zu seiner ersten öffentlichen Sitzung im hessischen Landtag zusammengekommen. Drei Sachverständige waren geladen. Der freie Journalist Joachim Tornau gab am Vormittag Auskünfte über die Naziszene in Nordhessen.
Er charakterisierte die Szene als gut vernetzt und örtlich integriert. Der harte Kern bestehe aus etwa hundert Menschen und habe eine “bemerkenswerte personelle Konstanz”. Viele derjenigen, die schon vor 20 Jahren in der Szene aktiv gewesen seien, seien es bis heute. Zudem sei die Szene überregional vernetzt und gewaltbereit.
Markus H., der im Mordprozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main als Mitangeklagter vom Vorwurf der psychischen Beihilfe freigesprochen worden war, sei in der Vergangenheit in einem rechtsextremen Forum aktiv gewesen und habe zu Gewalt aufgerufen, sagte Tornau. 2007 sei dieses Forum gehackt und zahlreiche Daten der Nutzer im Internet veröffentlicht worden. “Spätestens 2007 müsste die Gefährlichkeit dieses Manns kein Geheimnis mehr gewesen sein”, sagte Tornau.
Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen brachten einen weiteren Beweisantrag in den Ausschuss ein. Darin seien 24 Zeugen und drei weitere Sachverständige benannt worden, die gehört werden sollten, teilte die CDU-Fraktion am Mittwoch mit. Diese Zeugen seien “von wesentlicher Bedeutung”. Erste Auswertungen der Akten hätten ergeben, dass die Sicherheitsbehörden schnelle Aufklärungsarbeit geleistet hätten.
Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Günter Rudolph, warf der CDU hingegen eine “Kultur des Wegsehens” vor. Es gebe eine Kontinuität im Versagen der zuständigen CDU-Innenminister seit 1999, erklärte er. Zudem sei es unbegreiflich, wie der hessische Verfassungsschutz zu der Fehleinschätzung habe kommen können, dass der Täter “abgekühlt” sei.
Der Ausschuss hat das Ziel, ein mögliches Versagen der Sicherheitsbehörden zu prüfen. Im vergangenen Juni setzte ihn der Landtag einstimmig ein. Mehrere Monate trat er in seiner Arbeit jedoch auf der Stelle, weil das Frankfurter OLG sich weigerte, den Abgeordneten die Gerichtsakten vor Abschluss des Hauptverfahrens zu übergeben.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Wahrheitsermittlung in dem Prozess gefährdet werden könne, falls der Untersuchungsausschuss die Akten schon während der laufenden Beweisaufnahme erhalte. Zeugen könnten vor ihrer Vernehmung durch Berichterstattung über den Untersuchungsausschuss beeinflusst werden.
Erst im Dezember, nachdem der Staatsschutzsenat die Beweisaufnahme gegen die Angeklagten geschlossen hatte, gab das OLG die Akten frei. Ende Januar erhielt der Ausschuss rund 1600 Akten und 30 DVDs mit Unterlagen und Dokumenten.
Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 an seinem Wohnhaus im nordhessischen Wolfhagen-Istha aus nächster Nähe erschossen worden. Im Januar 2021 verurteilte das OLG im Mordprozess den Rechtsextremisten Stephan E. zur Höchststrafe. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Haftverbüßung behielten sich die Richter vor. Der Mitangeklagte H. wurde vom Vorwurf der psychischen Beihilfe freigesprochen.
Quelle: AFP