Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Kürzung von Conterganrente

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Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch in Leipzig über die Kürzung einer Conterganrente verhandelt. Eine solche Rente können Menschen bekommen, die im Mutterleib von dem Präparat geschädigt wurden und darum behindert sind. Geklagt hat ein Ire, dessen Mittel von der Conterganstiftung gekürzt wurden. (Az. 5 C 2.20)

Von den ursprünglichen 3700 Euro wurden 1100 Euro abgezogen, weil der Mann zusätzlich eine Rente in dieser Höhe vom irischen Staat bezieht. Dagegen klagte er in Deutschland. Vor dem Kölner Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht Münster hatte seine Klage keinen Erfolg. 

Das Oberverwaltungsgericht ließ aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu, weil viele ähnliche Verfahren anhängig sind. Die Frage ist vor allem, ob die entsprechende Regelung verfassungsgemäß ist. Ein Urteil wurde noch nicht veröffentlicht.

Quelle: AFP

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