Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich am Dienstag (10.00 Uhr) mit der Frage, ob zwei Menschen aus Brasilien mit einem deutschen Vorfahren die deutsche Staatsangehörigkeit zusteht. Der Ururgroßvater des Klägers wanderte 1853 aus Sachsen nach Brasilien aus. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab der Klage statt, weil der Kläger einige Jahre lang von deutschen Behörden irrtümlich als Deutscher behandelt worden war. (Az. 1 C 28.20)
Das deutsche Generalkonsulat hatte dem Kläger und seinem Vater vorübergehend einen deutschen Reisepass ausgestellt in der Annahme, sie seien wegen ihres Vorfahren selbst Deutsche. Erst später stellte das Bundesverwaltungsamt für den Kläger und seine Tochter fest, dass dies nicht der Fall war, weil der Ururgroßvater sich nicht regelmäßig in das Matrikelbuch eines Reichskonsulats eingetragen habe. Dagegen zog der Mann vor Gericht.
Quelle: AFP