Der Umfang und die Ausgestaltung der dritten Runde der Überbrückungshilfe wurde lange diskutiert und verändert. Eine wichtige Erneuerung der Förderbedingungen: Investitionen in die Digitalisierung gelten jetzt als erstattungsfähige Kostenpositionen. Wer während der Krise einen Online-Shop aufgebaut oder erweitert hat, oder wer sich bei großen Plattformen wie Amazon registriert hat, kann diese Kosten erstattet bekommen.
Voraussetzungen für Überbrückungshilfe III müssen erfüllt sein
Natürlich müssen für die Förderung aus dem Hilfsprogramm die normalen Voraussetzungen zum Erhalt der Überbrückungshilfe III erfüllt sein. Das wichtigste Kriterium für die Antragsberechtigung ist, dass ein Unternehmen durch die Coronakrise einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent erlitten hat. Dann kann man die Fixkostenerstattung erhalten, die nach Höhe des Umsatzeinbruchs gestaffelt ist.
BEISPIEL: Ein Restaurant ist geschlossen, die Umsatzeinbußen liegen trotz Außerhausverkauf bei über 70 Prozent. Die monatlichen Fixkosten von 10.000 Euro werden zu 90 Prozent erstattet (9.000 Euro). Der Betrieb investiert im April 2021 20.000 Euro in den Aufbau eines neuen Online-Shops – davon werden ebenfalls 90 Prozent erstattet (18.000 Euro).
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