Aufgrund zunehmender Betreuungsengpässe in der Corona-Pandemie fordern Oppositionspolitiker und Gewerkschafter mehr Unterstützung für Eltern. “Angesichts steigender Infektionszahlen und ansteckenderer Virusmutationen ist absehbar, dass für viele Familien die bislang vorgesehenen zusätzlichen Kinderkrankentage nicht ausreichen werden”, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Maria Klein-Schmeink, der “Welt am Sonntag”. Sie forderte daher eine Ausweitung der Regelung.
Da es bundesweit immer wieder zu Schließungen von Kitas und Schulen kommen werde, müsse das Unterstützungsangebot ausgeweitet werden, forderte auch die FDP-Gesundheitspolitikerin Katrin Helling-Plahr. Schließlich seien die zusätzlichen Kinderkrankentage “bei vielen Familien längst aufgebraucht”.
Zudem gilt die Regelung bislang nur für gesetzlich krankenversicherte Eltern. Viele Selbstständige bleiben außen vor. Helling-Plahr forderte daher, dass Union und SPD “einen auskömmlichen Anspruch für alle Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt betreuen, schaffen”.
Anja Piel vom Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sieht hier Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der Pflicht. “Die Mittel dafür, die aus den Beiträgen der gesetzlich Krankenversicherten vorgeschossen werden, müssen aus den Steuertöpfen an die Krankenkassen zurückfließen”, forderte die Gewerkschafterin in der “WamS”. Dies sei “ein bislang uneingelöstes Versprechen”.
Wie hoch der Unterstützungsbedarf ist, unterstreichen laut “Welt am Sonntag” Zahlen der Krankenkasse AOK. Im Februar 2021 zahlten die elf AOKs in Deutschland demnach 23,28 Millionen Euro Kinderkrankengeld aus – rund 57 Prozent mehr als im Vorjahr.
In diesem Jahr stehen berufstätigen Eltern bislang doppelt so viele Kinderkrankentage zu. Sie können 20 Tage pro Kind beantragen, wenn sie es aufgrund der aktuellen Einschränkungen selbst betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Alleinerziehende können an 40 Tagen mit ihrem Kind zu Hause bleiben. Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt 90 Prozent des Nettoeinkommens des Elternteils.
Quelle: AFP