Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Weg zur finanziellen Entschädigung der Energiekonzerne für den Atomausstieg von 2011 freigemacht. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums billigte das Kabinett bei seiner Sitzung in Berlin eine vor dreieinhalb Wochen zwischen Regierung und Unternehmen ausgehandelte Einigung, wonach die Konzerne 2,4 Milliarden Euro erhalten sollen. Bundestag und Bundesrat müssen der Regelung aber noch zustimmen.
Die Bundesregierung hatte sich mit den Konzernen Vattenfall, RWE, EnBW und Eon/Preussenelektra auf einen Ausgleich in Höhe von rund 2,4 Milliarden Euro geeinigt. Im Gegenzug werden alle Rechtsstreitigkeiten und Klagen zum Atomausstieg damit beendet.
Nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima Anfang 2011 hatte die Bundesregierung eine nur wenige Monate zuvor verabschiedete Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke wieder zurückgenommen. Sie ordnete die sofortige Abschaltung von acht Atommeilern an, die übrigen neun Atomkraftwerke werden bis Ende 2022 schrittweise abgeschaltet.
Das Bundesverfassungsgericht hatte diesen beschleunigten Atomausstieg grundsätzlich bestätigt, zugleich aber entschieden, dass die Energiekonzerne entschädigt werden müssen – in welcher Höhe genau blieb allerdings strittig. Es folgten Auseinandersetzungen auch vor dem internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) in der US-Hauptstadt Washington.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) erklärte am Mittwoch, der Atomausstieg schreite “planmäßig voran, die letzten AKW werden bis spätestens Ende 2022 abgeschaltet”. Es sei “gut, dass wir nun endlich auch einen Schlussstrich unter die langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen ziehen”. Dies geschehe “zu einem Preis, der deutlich unter den ursprünglichen Vorstellungen der Energieversorger liegt”.
Die Atomgesetz-Novelle wird nun von Bundestag und Bundesrat beraten. Sie soll – ebenso wie ein am Mittwoch vom Kabinett ebenfalls beschlossener öffentlich-rechtlicher Vertrag mit den Atomkraftwerksbetreibern, der weitere Details der Einigung regelt – am 31. Oktober dieses Jahres in Kraft treten.
Quelle: AFP