Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (10.00 Uhr) über einen Nachbarschaftsstreit wegen einer Schwarzkiefer. Die Äste des 15 Meter hohen Baums ragen seit mindestens 20 Jahren auf das Nachbargrundstück, was den Nachbarn wegen herabfallender Nadeln und Zapfen so störte, dass er Äste abschnitt. Daraufhin zogen die Baumbesitzer vor Gericht. (Az. V ZR 234/19)
Sie verlangen von dem Nachbarn, dass er keine überhängenden Zweige in mehr als fünf Metern Höhe mehr abschneidet. Dies gefährde die Standsicherheit der Kiefer. In den Vorinstanzen hatten sie damit Erfolg. Zwar dürften Nachbarn herüberragende Äste abschneiden, aber nur bei unmittelbarer Beeinträchtigung, nicht bei herabfallenden Nadeln oder Zapfen. Diese Rechtsprechung ist allerdings laut BGH überholt. Der BGH selbst entschied nämlich im Juni 2019, dass auch herabgefallene Nadeln oder Zapfen von überhängenden Zweigen eine relevante Beeinträchtigung sein können.
Quelle: AFP