Knapp zwei Jahre nach dem Tod einer unbeteiligten Frau bei einem illegalen Autorennen im nordrhein-westfälischen Moers hat der Bundesgerichtshof (BGH) die spätere Verurteilung eines Rasers zu lebenslanger Haft aufgehoben. Dies teilte am Freitag das Landgericht Kleve mit, das den zur Tatzeit 22-jährigen Autofahrer im Februar 2020 wegen Mordes verurteilt hatte.
Der BGH machte Zweifel an der Begründung geltend, mit der das Landgericht einen bedingten Vorsatz des Angeklagten bei dem tödlichen Unfall vom Ostermontag 2019 bejaht hatte. Der Fall muss nun vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Kleve neu verhandelt werden.
Der Verurteilte hatte sich mit einem weiteren Fahrer ein illegales Autorennen geliefert. Dabei stieß er mit knapp 170 Stundenkilometern mit dem Auto der unbeteiligten 43-Jährigen zusammen, die im Krankenhaus ihren Verletzungen erlag. Den zweiten Raser verurteilte das Klever Gericht zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Die Revision dieses Angeklagten blieb vor dem BGH ohne Erfolg.
Quelle: AFP