Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (10.30 Uhr) über eine Musterfeststellungsklage zu Mieterhöhungen nach der Modernisierung von Wohnungen. Der Mieterverein München streitet mit einer Immobilien GmbH, die eine größere Wohnanlage betreibt. Es geht um die Frage, ob das alte oder das neue, für Mieter günstigere Recht angewandt wird. (Az. VIII ZR 305/19)
Die GmbH kündigte den Mietern im Dezember 2018 Modernisierungen an, die ein Jahr später beginnen sollten. Die Miete sollte danach stark steigen. Wenige Tage später, ab Januar 2019, galt das neue Recht. Der Mieterverein zog gegen die Ankündigung vor das Oberlandesgericht und bekam größtenteils recht: Die Mieterhöhung muss demnach nach neuem Recht erfolgen, sodass weniger Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden können. Die GmbH legte dagegen Revision beim BGH ein.
Quelle: AFP