Rund eine Woche nach dem Stopp von Abschlagszahlungen für die Corona-Hilfen wegen Betrugsverdachts fließen die Gelder wieder. Seit Freitagmorgen würden die Abschläge wieder “in vollem Umfang” gezahlt, sagte eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Die strafrechtlichen Ermittlungen zu den “einigen wenigen Verdachtsfällen” dauerten an.
Die Abschlagszahlungen waren nach mehreren Betrugsfällen Ende vergangener Woche vorübergehend ausgesetzt worden. Diese kurzzeitige Unterbrechung sei “rechtlich geboten und notwendig” gewesen, um im Austausch mit den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden, aber auch dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesfinanzministerium Unregelmäßigkeiten zu prüfen, erklärte das Wirtschaftsministerium. Zudem hätten Vorkehrungen getroffen werden müssen, um künftige Betrugsversuche zu verhindern.
Die Verdachtsfälle zeugten von “hoher krimineller Energie”, sagte die Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. Mit welchen Methoden dabei vorgegangen worden sei, ermittelten nun die Behörden. Unbekannte sollen sich mit falschen Identitäten beim Wirtschaftsministerium als prüfende Dritte registriert und dann für echte Unternehmen Hilfen beantragt haben. Das Geld floss Medienberichten zufolge aber dann nicht an die Unternehmen, sondern auf die Konten der Betrüger.
Seit November 2020 wurden bis Freitagmorgen rund 9,6 Milliarden Euro an Hilfen an die Betroffenen überwiesen, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte. Bei der November- und Dezemberhilfe seien damit bereits 96 Prozent der Abschlagszahlungen auf den Konten der Empfänger. Die Auszahlung der regulären November- und Dezemberhilfe wickeln die Bundesländer ab.
Der Mittelstandsverband BVMW begrüßte die Wiederaufnahme der Zahlungen. Nun seien die Länder gefordert, die ausstehenden November- und Dezemberhilfen “so schnell wie möglich” auszuzahlen. Von der Insolvenz bedrohte Unternehmen dürften nicht noch länger hingehalten werden.
Das Wirtschaftsmagazin “Business Insider” berichtete, das Finanzministerium von Olaf Scholz (SPD) sei im November und Dezember “bis zur Staatssekretärsebene” wiederholt vor Betrug gewarnt worden, wenn es bei Anträgen auf Corona-Hilfen keinen automatischen Datenabgleich mit den Finanzämtern gebe. Dem Bericht zufolge lehnte das Ministerium jedoch etwa einen Vergleich der in den Anträgen enthaltenen Bankverbindungen mit denen des hilfesuchenden Unternehmens ab.
Zur Begründung hieß es demnach, die Einbindung von Steuerberatern und Rechtsanwälten bei der Antragstellung trage zu einer “möglichst missbrauchsfreien, aber gleichzeitig unbürokratischen Vergabe der öffentlichen Mittel” bei und sei ein guter Schutz. Der Abgleich der Bankverbindung sei “entbehrlich”.
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte am Freitag zur Vorbeugung von Betrugsversuchen, es würden mehrere Maßnahmen eingeleitet und “mit Hochdruck weiter daran” gearbeitet. Dazu gehöre auch ein Abgleich der Kontoverbindung.
Unterdessen startete am Freitag auch das Verfahren für die reguläre Auszahlung der Überbrückungshilfe III. Für die Auszahlung der vollständigen Beträge sind die Länder verantwortlich, sie können nach Angaben des Wirtschaftsministeriums nun mit der Prüfung der Anträge beginnen. Zuvor hatte es Abschlagszahlungen vom Bund für die Überbrückungshilfe III gegeben.
Quelle: AFP