Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) mit der Rolle deutscher Finanzämter bei Ermittlungen zu Steuerstraftaten. Konkret geht es um eine vom Finanzamt Münster ausgestellte sogenannte Europäische Ermittlungsanordnung zur Durchsuchung von Geschäftsräumen an die Staatsanwaltschaft im italienischen Trient. Die Staatsanwaltschaft zweifelt an der Gültigkeit der Ermittlungsanordnung. (Az. C-66/29)
Die italienische Behörde erwartet, dass eine solche Anordnung von einer Justizbehörde unterzeichnet sein muss. Das Münsteraner Finanzamt wiederum beruft sich auf deutsches Recht, wonach bei Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung das Finanzamt die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft übernimmt. Die Staatsanwaltschaft Trient richtete ein Vorabentscheidungsversuchen an den EuGH, damit dieser das EU-Recht auslegt. Am Donnerstag legt der zuständige Generalanwalt sein Gutachten vor.
Quelle: AFP