Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) mit der Finanzierung der Fehmarnbeltquerung zwischen Deutschland und Dänemark. Drei Fährunternehmen haben gegen staatliche Garantien und Darlehen Dänemarks für Planung und Bau des Tunnels und die Anbindung ins dänische Hinterland geklagt. Die EU-Kommission genehmigte das Finanzierungsmodell 2015. (Az. C-174/19 P und C-175/19 P)
Diese Genehmigung fochten die Fährunternehmen vor dem Gericht der EU an. Im Dezember 2018 gab dieses den Klagen teilweise statt. Die Unternehmen legten Rechtsmittel beim EuGH ein. Sie beantragen, die Urteile des Gerichts aufzuheben, soweit damit verschiedene Klagegründe zurückgewiesen wurden. Am Donnerstag legt der zuständige Generalanwalt seine Schlussanträge vor.
Quelle: AFP