Das EU-Parlament hat sich für den verpflichtenden Einsatz von Videoüberwachung an Bord von Fischerbooten zur Fischereikontrolle ausgesprochen. Kameras sollten auf einem Mindestanteil der Fischereiflotte jedes Mitgliedstaates installiert werden, um den illegalen Rückwurf von Beifang zu verhindern, forderte das Parlament am Donnerstag. Entgegen Warnungen von Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius wollen die Abgeordneten dafür aber auch Lockerungen für Fischer einführen.
Das Parlament stimmte diese Woche über seine Position für eine Überarbeitung der Verordnung zur Fischereikontrolle ab. Der endgültige Text wurde mit 401 zu 247 Stimmen und 47 Enthaltungen angenommen.
Die Abgeordneten fordern, dass Kameras auch zur Strafe für wiederholte Verstöße gegen die Vorschriften installiert werden müssen. Außerdem sollen Fischer, die freiwillig Kameras verwenden, etwa mit höheren Fangquoten belohnt werden.
Der Fischereiausschuss im Parlament wollte die von der EU-Kommission vorgeschlagene Kamerapflicht ursprünglich streichen. Umweltkommissar Sinkevicius warnte daraufhin bei der Parlamentsdebatte am Dienstag vor zu lockeren Regeln. “Im Moment gibt es hier keine alternative Kontrollmethode.”
Der litauische EU-Kommissar übte scharfe Kritik an Plänen der Abgeordneten, die Fehlermargen für Fischer zu erhöhen. Die derzeit geltende Verordnung räumt zehn Prozent Toleranz zwischen den in den Logbüchern geschätzten und den tatsächlich angelandeten Fangmengen ein. Laut Parlament soll diese Marge auf 20 Prozent und bei Thunfisch auf 25 Prozent erhöht werden.
“Diese Änderungen würden 40 Jahre aufeinanderfolgender Verordnungen und Verbesserungen in diesem Bereich auslöschen”, warnte Sinkevicius. Zudem würden insbesondere große Betriebe gegenüber kleinen Fischereien profitieren.
Wir brauchen “eine gewisse Flexibilität, um den Realitäten vor Ort Rechnung zu tragen”, argumentierte hingegen der französische Liberale Pierre Karleskind. Die spanische Rechtskonservative Mazaly Aguilar warf der Kommission vor, Lobbyismus für die “radikalsten” Umweltschutzorganisationen zu betreiben.
Das endgültige Gesetz muss noch zwischen dem Parlament und den Mitgliedstaaten ausverhandelt werden. Letztere haben bislang noch keine gemeinsame Verhandlungsposition festgelegt.
Quelle: AFP