Als Konsequenz aus der Affäre um Geschäfte mit Schutzmasken will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) klären lassen, inwieweit sich Abgeordnete künftig bei der Vermittlung von Geschäftsabschlüssen betätigen können. Er habe die Bundestagsdirektion gebeten, mit seinem Ministerium ein entsprechendes Verfahren zu entwickeln, schrieb Spahn am Dienstag im Kurzbotschaftendienst Twitter. Nur der Bundestag selbst könne entscheiden, wie mit den Rechten der Abgeordneten umgegangen werde.
“Wir wollen zu voller Transparenz beim Thema Maskenvermittlung beitragen”, schrieb Spahn. Der Minister betonte, dass die Verfahren zur Angebotsprüfung, zum Zuschlag und zur Abwicklung von Verträgen in seinem Ministerium auf Fachebene “in einem standardisierten Verfahren” erfolgten. Dies gelte “egal, durch wen oder von wem ein Angebot abgegeben wurde”.
Zuvor hatte Spahn bereits angekündigt, die Namen aller Abgeordneten zu nennen, die im Zusammenhang mit der Maskenbeschaffung gegenüber dem Ministerium auftraten. Auch hier entwickle sein Ministerium ein Verfahren mit dem Bundestag, da die Persönlichkeitsrechte von Abgeordneten berührt seien.
Die Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel und Georg Nüßlein sollen Provisionen in sechsstelliger Höhe für die Vermittlung von Geschäften mit Corona-Schutzmasken kassiert haben. Auf massiven parteiinternen Druck zogen sie Konsequenzen. Löbel legte sein Bundestagsmandat nieder. Nüßlein beendete seine CSU-Mitgliedschaft, will aber bis zum Ende der Legislaturperiode im Parlament bleiben.
Quelle: AFP