Vorerst keine Verständigung in Prozess um Spionage für Ägypten in Bundespresseamt

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Im Prozess gegen einen mutmaßlichen ägyptischen Spion im Bundespresseamt ist es am Mittwoch vor dem Berliner Kammergericht noch zu keiner Verständigung zwischen Bundesanwaltschaft und Verteidigung gekommen. Die Verteidigung des 66-jährigen Angeklagten Amin K. teilte am Mittwoch mit, sie sehe ihren Mandanten durch die bisherigen Zeugenaussagen entlastet. Im Anschluss verlas die Verteidigung eine Erklärung. Ob diese allerdings als Grundlage für eine Verständigung ausreiche, sei “fraglich”, sagte die Vorsitzende Richterin Doris Husch.

Beim Prozessbeginn am Dienstag war eine Verständigung zwischen Bundesanwaltschaft und Verteidigung ins Gespräch gebracht worden. Sollte der Angeklagte die Taten vollumfänglich gestehen und bereit sein, weitere Fragen zu beantworten, sollte ihm ein Strafmaß zwischen eineinhalb und maximal zwei Jahren Haft auf Bewährung zugesichert werden.

In der am Mittwoch verlesenen Erklärung gestand K. zwar den Kontakt zu Mitarbeitern der ägyptischen Botschaft und sein Wissen darüber, dass es sich um Mitarbeiter des ägyptischen Auslandsgeheimdiensts GIS gehandelt habe. Es habe sich aber um Freundschaften gehandelt, die “immer unverbindlich” gewesen seien, erklärte der Angeklagte.

“Ich hätte diese Kontakte nicht weiterführen dürfen, das ist mir klar”, erklärte K. weiter. Durch den Kontakt zu Mitarbeitern der Botschaft und Einladungen zu offiziellen Veranstaltungen habe er sich “geehrt gefühlt”. Er habe auf “unbürokratische Lösungen” bei Problemen gehofft, nicht aber auf finanzielle Vorteile. “Ich habe es als Austausch unter politisch Interessierten wahrgenommen”, beschrieb K. seine Gespräche mit den Botschaftsmitarbeitern.

Das Kammergericht legte im Anschluss an die Erklärung des Angeklagten zwei zusätzliche Prozesstermine fest. Das Gericht wolle weitere Fragen klären, sagte die Vorsitzende Richterin.

Quelle: AFP

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